Aktualisiert 22/12/2024
Nicht mehr in Kraft seit 05/05/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
02/03/2018
Durchführungsverordnung 2018/308 veröffentlicht im ABl.
05/09/2017
EBA/ITS/2017/06
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/10/2016
EBA/CP/2016/15
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2018/308

Durchführungsverordnung (EU) 2018/308 der Kommission vom 1. März 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formate, Dokumentvorlagen und Definitionen für die Ermittlung und Übermittlung von Informationen durch Abwicklungsbehörden für die Zwecke der Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Zu übermittelnde AngabenArtikel 2 - Vereinfachte Berichtspflichten für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt istArtikel 3 - Für Gruppen zuständige MeldebehördeArtikel 4 - Meldezeiträume und -fristenArtikel 5 - InkrafttretenANHANG IANHANG IIANHANG III