Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 23/09/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
03/09/2016
Delegierte Verordnung 2016/1450 veröffentlicht im ABl.
03/07/2015
EBA/RTS/2015/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/11/2014
EBA/CP/2014/41
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2016/1450

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1450 der Kommission vom 23. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Kriterien im Zusammenhang mit der Methode zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Festlegung des erforderlichen Verlustabsorptionsbetrags Artikel 2 - Festlegung des zur weiteren Einhaltung der Zulassungsbedingungen, zur Fortführung der Geschäftstätigkeiten und zur Aufrechterhaltung des Vertrauens des Marktes in das Institut erforderlichen Betrags Q&AArtikel 3 - Ausnahmen vom Bail-in oder teilweise Übertragung als Hindernis für die AbwicklungsfähigkeitArtikel 4 - Geschäftsmodell, Refinanzierungsmodell und RisikoprofilArtikel 5 - Größe und systemische RisikenArtikel 6 - Beiträge des Einlagensicherungssystems zur Finanzierung der AbwicklungArtikel 7 - Kombinierte Bewertung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Artikel 8 - Übergangsregelungen und Regelungen nach AbwicklungArtikel 9 - Inkrafttreten