Artikel 1
Allgemeine Regeln für die Festlegung des Werts der indirekten Risikoposition gegenüber einem Kunden aus Derivat- und Kreditderivatkontrakten
(1) Die Institute berechnen den Wert der indirekten Risikoposition gegenüber einem Kunden aus den in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Derivatkontrakten und Kreditderivatkontrakten, wenn die Derivatkontrakte nicht direkt mit diesem Kunden abgeschlossen wurden, aber der zugrunde liegende Schuldtitel oder das zugrunde liegende Eigenkapitalinstrument von diesem Kunden begeben wurde, im Einklang mit der in den Artikeln 2 bis 5 der vorliegenden Verordnung dargelegten Methode.
(2) Abweichend von Absatz 1 berechnen die Institute den Wert von indirekten Risikopositionen gegenüber einem Kunden aus den in Absatz 1 genannten Derivatkontrakten sowie den Beitrag dieser Risikopositionen zur Risikoposition gegenüber einem Kunden im Einklang mit der in Artikel 6 dargelegten Methode, wenn die zugrunde liegenden Instrumente in einem Index für Schuldtitel, Aktien oder Kreditausfallswaps oder einem Organismus für gemeinsame Anlagen enthalten sind oder wenn die Derivatkontrakte multiple Basiswert-Referenzadressen aufweisen.
(3) Werden die in Absatz 1 genannten Derivatkontrakte und Kreditderivatkontrakte nach der Berechnung des Werts der indirekten Risikopositionen gegenüber einem Kunden aus diesen Kontrakten dem Handelsbuch zugeordnet, so nehmen die Institute diese Risikopositionswerte in die Risikopositionen gegenüber diesem Kunden im Handelsbuch auf. Nach der Aggregierung werden negative Nettorisikopositionen gegenüber dem Kunden auf null gesetzt.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 setzen die Institute in Fällen, in denen die in Absatz 1 genannten Derivatkontrakte und Kreditderivatkontrakte dem Anlagebuch zugeordnet werden und die indirekten Risikopositionen nach Berechnung des Werts der indirekten Risikopositionen gegenüber einem Kunden aus diesen Kontrakten einen negativen Wert aufweisen, diese Risikopositionswerte auf null, bevor sie auf die Risikopositionen gegenüber diesem Kunden angerechnet werden.