Aktualisiert 24/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

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Artikel 4 - Inkrafttreten und Geltung

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Mai 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER