Aktualisiert 21/12/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
19/09/2015
Delegierte Verordnung 2015/1555 veröffentlicht im ABl.
23/12/2014
EBA/RTS/2014/17
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/06/2014
EBA/CP/2014/11
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2015/1555

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1555 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Einhaltung des vorgeschriebenen antizyklischen Kapitalpuffers durch die Institute im Einklang mit Artikel 440 (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Offenlegung der geografischen Verteilung der KreditrisikopositionenArtikel 3 - Offenlegung der Höhe des institutsspezifischen antizyklischen KapitalpuffersArtikel 4 - Inkrafttreten und GeltungANHANG IANHANG II