Aktualisiert 01/07/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/06/2021
Änderungen
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Artikel 9 - Delegierte Verordnung 2021/923

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.