Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft seit 14/06/2021

Fassung vom: 09/06/2021
Referenzstellen (2)
09/06/2021
Delegierte Verordnung 2021/923 veröffentlicht im ABl.
18/06/2020
EBA/RTS/2020/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
19/12/2019
EBA/CP/2019/16
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2021/923

Delegierte Verordnung (EU) 2021/923 der Kommission vom 25. März 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Definition der Managementverantwortung, der Kontrollaufgaben, der wesentlichen Geschäftsbereiche und einer erheblichen Auswirkung auf das Risikoprofil eines wesentlichen Geschäftsbereichs sowie zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der genannten Richtlinie aufgeführten Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Anwendung der KriterienArtikel 3 - Kriterien für die Feststellung, ob die beruflichen Tätigkeiten von Mitarbeitern eine erhebliche Auswirkung auf das Risikoprofil des betreffenden wesentlichen Geschäftsbereichs im Sinne des Artikels 94 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU habenArtikel 4 - Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannten MitarbeiterArtikel 5 - Qualitative KriterienArtikel 6 - Quantitative KriterienArtikel 7 - Berechnung der durchschnittlichen Gesamtvergütung für Mitglieder des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung sowie der gewährten variablen VergütungArtikel 8 - Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014Artikel 9 - Inkrafttreten