Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Durchführungsverordnung 2017/461

Artikel 4

Bestätigung des Empfangs eines Konsultationsersuchens

Die ersuchte Behörde übermittelt der ersuchenden Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang eines in Artikel 3 genannten Konsultationsersuchens eine Empfangsbestätigung.