Artikel 4 - Bestätigung des Empfangs eines Konsultationsersuchens
Artikel 4
Bestätigung des Empfangs eines Konsultationsersuchens
Die ersuchte Behörde übermittelt der ersuchenden Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang eines in Artikel 3 genannten Konsultationsersuchens eine Empfangsbestätigung.