ANHANG II
Muster Antwortschreiben der ersuchten Behörde
[Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/461 der Kommission]
Datum: …
Allgemeine Informationen
VON:
Mitgliedstaat:
Ersuchte Behörde:
Anschrift:
(Kontaktdaten der benannten Kontaktstelle)
Durchwahl:
E-Mail:
Referenz der ersuchten Behörde:
EMPFÄNGER:
Mitgliedstaat:
Ersuchende Behörde:
Anschrift:
(Kontaktdaten der benannten Kontaktstelle)
Durchwahl:
E-Mail:
Referenz der ersuchenden Behörde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/461 (1) der Kommission wurde Ihr Konsultationsersuchen vom [TT.MM.JJJJ] (mit der oben genannten Referenz) von uns bearbeitet.
Diese Antwort unterliegt den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2).
Sollte Ihnen nicht klar sein, welche Informationen im Einzelnen gewünscht werden, oder sollte ein anderer Aspekt dieser Beurteilung unklar sein, legen Sie dies bitte hier dar:
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Bitte geben Sie die gewünschten Informationen hier an oder verweisen Sie auf den gesonderten Anhang, der die Informationen enthält:
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Sollte es darüber hinaus noch wesentliche Informationen oder andere Angaben geben, die die ersuchte Behörde bereitstellen möchte, führen Sie diese bitte hier aus. Andernfalls erläutern Sie bitte, in welcher Form die Informationen übermittelt werden oder in welchen Anhängen sie enthalten sind:
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[Bitte liefern Sie alle wesentlichen Informationen, wie die Gruppenstruktur und die Ergebnisse der jüngsten Prüfungen der finanziellen Solidität des interessierten Erwerbers oder des betreffenden regulierten Unternehmens.]
Führen Sie bitte hier etwaige Kommentare oder Vorbehalte in Bezug auf den geplanten Erwerb aus:
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Falls einige der gewünschten Informationen zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieser Antwort nicht verfügbar waren und innerhalb der Frist für die Beantwortung nicht erwartet werden konnten, geben Sie bitte hier an, um welche Informationen es sich dabei handelt und wann diese voraussichtlich verfügbar sein werden:
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Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
(1) Durchführungsverordnung (EU) 2017/461 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für gemeinsame Verfahren, Formulare und Muster für den Konsultationsprozess zwischen den jeweils zuständigen Behörden bei dem geplanten Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 72 vom 17.3.2017, S. 57).
(2) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).