Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/03/2024
Änderungen
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Artikel 16 - Aufzeichnungen von an ein Transaktionsregister gemeldeten Daten

Artikel 16

Aufzeichnungen von an ein Transaktionsregister gemeldeten Daten

Eine CCP ermittelt alle Informationen und Daten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 gemeldet werden müssen, hält das Datum und die Uhrzeit der Meldung der Transaktion fest und bewahrt diese Aufzeichnungen auf.