Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG IV - Bescheinigung über die Zulassung eines AIFM gemäß Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU

ANHANG IV

Bescheinigung über die Zulassung eines AIFM gemäß Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU

BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM)

Abschnitt 1:   Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist

Abteilung

 

Anschrift der zuständigen Behörde

 

E-Mail-Adresse der Abteilung, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist

 

Abschnitt 2:   Angaben zum zugelassenen AIFM

AIFM

 

LEI des AIFM

 

Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Abschnitt 3:   Geltungsbereich der Zulassung des AIFM

Die Zulassung des AIFM ist auf die Verwaltung von AIF mit folgender Anlagestrategie beschränkt:

____________________________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________________________

(Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende gibt ihren/seinen vollständigen Namen an.)

Datum

 

Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

 

Unterschrift