ANHANG IV
Bescheinigung über die Zulassung eines AIFM gemäß Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU
BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM)
Abschnitt 1: Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist
Abteilung |
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Anschrift der zuständigen Behörde |
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E-Mail-Adresse der Abteilung, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist |
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Abschnitt 2: Angaben zum zugelassenen AIFM
AIFM |
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LEI des AIFM |
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Herkunftsmitgliedstaat des AIFM |
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Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift) |
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Abschnitt 3: Geltungsbereich der Zulassung des AIFM
Die Zulassung des AIFM ist auf die Verwaltung von AIF mit folgender Anlagestrategie beschränkt:
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(Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende gibt ihren/seinen vollständigen Namen an.)
Datum |
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Name und Funktion der/des Unterzeichnenden |
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Unterschrift |
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