Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG I

ANHANG I

Muster für das Anzeigeschreiben bezüglich des Vertriebs von EU-AIF gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU

ANZEIGESCHREIBEN

MITTEILUNG ÜBER DEN GEPLANTEN VERTRIEB VON ANTEILEN EINES AIF ODER VON IM HERKUNFTSMITGLIEDSTAAT DES AIFM VON DIESEM AIFM VERWALTETEN AIF GEMÄẞ ARTIKEL 31 ABSATZ 2 DER RICHTLINIE 2011/61/EU (AIFM-RICHTLINIE) (1)

IN ______________________________________(Herkunftsmitgliedstaat des AIFM)

Werden durch diese Mitteilung Angaben eines früheren Anzeigeschreibens aktualisiert?

Ja ☐ Nein ☐

Falls Sie „Ja“ angekreuzt haben, füllen Sie bitte nur die Felder mit den aktualisierten Angaben aus. Datum des letzten Anzeigeschreibens: ___________________

INHALTSVERZEICHNIS

TEIL 1 —

AIFM oder intern verwalteter AIF

TEIL 2 —

AIF, die im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM vertrieben werden sollen

Abschnitt 1:

Angaben zum AIF

Abschnitt 2:

Vorkehrungen zur Verhinderung des Vertriebs an Kleinanleger

Abschnitt 3:

Anlagen

TEIL 1

Angaben zum AIFM oder intern verwalteten AIF

Angaben zum AIFM oder intern verwalteten AIF

AIFM oder intern verwalteter AIF (2)

 

LEI des AIFM oder des intern verwalteten AIF (2)

 

Nationale Kennnummer des AIFM oder des intern verwalteten AIF (sofern vorhanden) (2)

 

Herkunftsmitgliedstaat des AIFM oder des intern verwalteten AIF (2)

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Laufzeit des AIFM oder des intern verwalteten AIF (sofern zutreffend)

 

Angaben zur Website des AIFM oder des intern verwalteten AIF

 


Kontaktdaten der Abteilung (oder Kontaktstelle) des AIFM oder des intern verwalteten AIF, die für das Anzeigeschreiben zuständig ist

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 


Angaben zu Dritten (sofern der AIFM oder der intern verwaltete AIF einen Dritten mit der Mitteilung beauftragt hat)

Dritter

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 


Abteilung (oder Kontaktstelle), die für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte (falls zutreffend) zuständig ist (3)

Name der Stelle

 

Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)

 

Abteilung (oder Kontaktstelle)

 

Telefonnummer

 

E-Mail-Adresse

 

TEIL 2

AIF, die im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM vertrieben werden sollen

Abschnitt 1:   Angaben zum AIF

Bitte machen Sie in der nachstehenden Tabelle Angaben zu allen AIF, die Sie im Aufnahmemitgliedstaat vertreiben wollen. Erstellen Sie eine neue Tabelle für jeden AIF und geben Sie in jeder Zeile nur eine Anteilsklasse (Name und ISIN) an. Handelt es sich bei einem AIF um einen AIF-Dachfonds mit mehreren Teil- oder Unterfonds, so gelten Bezugnahmen auf den AIF in der nachstehenden Tabelle als Bezugnahmen auf den Teil- oder Unterfonds, der im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM vertrieben werden soll, und nicht auf den AIF-Dachfonds, der gesondert in der entsprechenden Tabellenspalte anzugeben ist.

Name des zu vertreibenden AIF

Datum der Eintragung oder Konstituierung des AIF

Herkunftsmitgliedstaat des AIF

Rechtsform des AIF (4)

LEI des AIF (sofern vorhanden)

Vertrieb an Kleinanleger (5)

Bezeichnung aller Anteilsklassen des AIF

ISIN des AIF/aller Anteilsklassen des AIF (sofern zutreffend)

Name der Verwahrstelle des AIF

Laufzeit des AIF (sofern zutreffend)

Nationale Kennnummer des AIF (sofern zutreffend)

Name des AIF-Dachfonds (sofern zutreffend)

Anlagestrategie des AIF (6)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Master-Feeder-Strukturen (sofern zutreffend):

Name des Master-AIF oder des/der Teilfonds

LEI des Master-AIF oder des/der Teilfonds (sofern zutreffend)

AIFM des Master-AIF/Teilfonds (falls abweichend vom AIFM des AIF)

LEI des AIFM des Master-AIF/Teilfonds (falls abweichend vom AIFM des AIF und sofern zutreffend)

Herkunftsmitgliedstaat des Master-AIF (falls abweichend vom Herkunftsmitgliedstaat des AIF)

Herkunftsmitgliedstaat des AIFM des Master-AIF (falls abweichend vom Herkunftsmitgliedstaat des Master-AIF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschnitt 2:   Vorkehrungen zur Verhinderung des Vertriebs an Kleinanleger

Bitte machen Sie Angaben zu den Vorkehrungen, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass Anteile des AIF an Kleinanleger vertrieben werden, auch falls der AIFM für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den AIF auf unabhängige Unternehmen zurückgreift (7).

 

Abschnitt 3:   Anlagen

Aktuelle Fassung der Vertragsbedingungen oder der Satzung des AIF (sofern verfügbar).

Aktuelle Fassung der Angebotsunterlage (z. B. Prospekt) (sofern verfügbar).

Letzter Jahresbericht des AIF (sofern verfügbar).

Alle in Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU genannten weiteren Informationen für jeden AIF, der vertrieben werden soll (8).

Sonstiges (bitte angeben).

(Titel des Dokuments oder Name der elektronischen Anlage)

Datum

 

Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

 

Unterschrift

 


(1)  Dieses Anzeigeschreiben sollte auch für AIF genutzt werden, die auch als europäische langfristige Investmentfonds gelten und gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2015/760 vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 98) in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU vertrieben werden.

(2)  Dieses Feld ist auch bei einer Aktualisierung von Angaben auszufüllen.

(3)  Bitte geben Sie nur eine Kontaktstelle für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1156 vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014 (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 55) und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen (ABl. L 211 vom 15.6.2021, S. 30) an. Diese Kontaktstelle kann mit der angegebenen Kontaktstelle beim AIFM oder bei einem beauftragten Dritten identisch sein.

(4)  Mögliche Rechtsformen: gemeinsamer Fonds, Unit Trust, Investmentgesellschaft oder andere Rechtsformen, die nach nationalem Recht des AIF-Herkunftsmitgliedstaats zulässig sind.

(5)  Sofern im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM zulässig: Ja/Nein. Wenn die Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM den Vertrieb an Kleinanleger nicht zulassen, geben Sie bitte „entfällt“ an.

(6)  Bitte geben Sie die vorherrschende AIF-Art und die Aufschlüsselung der Anlagestrategien gemäß dem Formblatt in Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung (ABl. L 83 vom 22.3.2013, S. 1) an.

(7)  Diese Angaben sind nur für AIF auszufüllen, deren Vertrieb nur an professionelle Anleger vorgesehen ist. Gemäß Artikel 43 der Richtlinie 2011/61/EU müssen für AIF, die der AIFM bzw. der selbstverwaltete AIF an Kleinanleger zu vertreiben beabsichtigt, keine Vorkehrungen getroffen werden, sofern dies nach den nationalen Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM zulässig ist. Sollte sich dieses Anzeigeschreiben sowohl auf AIF, die sich an professionelle Anleger richten, als auch auf AIF, die sich an Kleinanleger richten, beziehen, geben Sie bitte nur Informationen zu AIF an, die sich ausschließlich an professionelle Anleger richten.

(8)  Anhang III Buchstabe f der Richtlinie 2011/61/EU.