Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/12/2024
Änderungen (1)
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Artikel 5 - Beschluss 2019/70

Artikel 5

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppen „grafisches Papier“ und „Hygienepapier und Hygienepapierprodukte“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für jede der Produktgruppen gelten bis zum 31. Dezember 2028.