Artikel 1
Die Produktgruppe „grafisches Papier“ umfasst Bögen und Rollen von nicht konfektioniertem, unbedrucktem (weißem oder farbigem) Papier oder Karton aus Zellstoff, das/der sich zum Schreiben, Drucken oder Weiterverarbeiten eignet.
Folgendes ist nicht in die Produktgruppe einbezogen:
a)
Verpackungspapier
b)
Thermopapier
c)
Fotopapier und Selbstdurchschreibpapier
d)
Duftpapier
e)
Papier, das in die Produktgruppe „Hygienepapier und Hygienepapierprodukte“ im Sinne von Artikel 2 fällt