Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 19/07/2022

Fassung vom: 03/07/2019
Änderungen (1)
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Artikel 4 - Beschluss 2015/2099

Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2022.