Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 19/07/2022

Fassung vom: 03/07/2019
Änderungen
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Anlage 1 - Beschluss 2015/2099

Anlage 1

Probenahme- und Prüfhäufigkeit für das Jahr der Antragstellung



Art der Anlage

Kriterium

Jährlicher Input/Output

Prüfhäufigkeit

Typ 1: Anlagen für die Behandlung von Abfällen oder tierischen Nebenprodukten

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Input (t) ≤ 3 000

1 pro 1 000  t Einsatzmaterial, auf die nächste ganze Zahl gerundet

3 000 < Input (t) ≤ 20 000

4 (eine Probe pro Jahreszeit)

Input (t) > 20 000

Anzahl Analysen pro Jahr = Jahresmenge Einsatzmaterial (t)/10 000  t + 1

mindestens 4 und höchstens 12

5.2 — PAK

Input (t) ≤ 3 000

1

3 000 < Input (t) ≤ 10 000

2

10 000 < Input (t) ≤ 20 000

3

20 000 < Input (t) ≤ 40 000

4

40 000 < Input (t) ≤ 60 000

5

60 000 < Input (t) ≤ 80 000

6

80 000 < Input (t) ≤ 100 000

7

100 000 < Input (t) ≤ 120 000

8

120 000 < Input (t) ≤ 140 000

9

140 000 < Input (t) ≤ 160 000

10

160 000 < Input (t) ≤ 180 000

11

Input (t) > 180 000

12

Typ 2: Anlagen für die Herstellung von Produkten, in denen Materialien aus Anlagen des Typs 1 verwendet werden

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Output (m3) ≤ 5 000

Repräsentative Mischproben aus 2 Chargen nach EN 12579 (1)

Output (m3) > 5 000

Repräsentative Mischproben aus 4 Chargen nach EN 12579

5.2 — PAK

Output (m3) ≤ 5 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579

Output (m3) > 5 000

Repräsentative Mischproben aus 2 Chargen nach EN 12579

Typ 3: Anlagen für die Herstellung von Produkten, in denen KEINE aus Abfällen oder tierischen Nebenprodukten gewonnenen Materialien verwendet werden

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Output (m3) ≤ 5 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579

Output (m3) > 5 000

Repräsentative Mischproben aus 2 Chargen nach EN 12579

5.2 — PAK

Unabhängig von Input/Output

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579

(1)   EN 12579 Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate — Probenahme.