Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 19/07/2022

Fassung vom: 03/07/2019
Referenzstellen (2)
20/11/2015
Beschluss 2015/2099 veröffentlicht im ABl.
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Beschluss 2015/2099

Beschluss (EU) 2015/2099 der Kommission vom 18. November 2015 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7891) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2Artikel 3Artikel 4Artikel 5Artikel 6Artikel 7Artikel 8ANHANGAnlage 1Anlage 2