Beschluss (EU) 2015/2099 der Kommission vom 18. November 2015 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7891) (Text von Bedeutung für den EWR)