Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 19/07/2022

Fassung vom: 03/07/2019
Änderungen
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Anlage 2 - Beschluss 2015/2099

Anlage 2

Probenahme- und Prüfhäufigkeit für die darauf folgenden Jahre



Art der Anlage

Kriterien

Jährlicher Input/Output

Prüfhäufigkeit

Typ 1: Anlagen für die Behandlung von Abfällen oder tierischen Nebenprodukten

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Input (t) ≤ 1 000

1

Input (t) > 1 000

Anzahl Analysen pro Jahr = Jahresmenge Einsatzmaterial (t)/10 000  t + 1

mindestens 2 und höchstens 12

5.2 — PAK

Input (t) ≤ 10 000

0,25 (einmal alle 4 Jahre)

10 000 < Input (t) ≤ 25 000

0,5 (einmal alle 2 Jahre)

25 000 < Input (t) ≤ 50 000

1

50 000 < Input (t) ≤ 100 000

2

100 000 < Input (t) ≤ 150 000

3

150 000 < Input (t) ≤ 200 000

4

200 000 < Input (t) ≤ 250 000

5

250 000 < Input (t) ≤ 300 000

6

300 000 < Input (t) ≤ 350 000

7

350 000 < Input (t) ≤ 400 000

8

400 000 < Input (t) ≤ 450 000

9

450 000 < Input (t) ≤ 500 000

10

500 000 < Input (t) ≤ 550 000

11

Input (t) > 550 000

12

Typ 2: Anlagen für die Herstellung von Produkten, in denen Materialien aus Anlagen des Typs 1 verwendet werden

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Output (m3) ≤ 5 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579

Output (m3) > 5 000

Repräsentative Mischproben aus 2 Chargen nach EN 12579

5.2 — PAK

Output (m3) ≤ 15 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579, einmal alle vier Jahre

15 000 < Output (m3) ≤ 40 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579, alle zwei Jahre

Output (m3) > 40 000

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579, jedes Jahr

Typ 3: Anlagen für die Herstellung von Produkten, in denen KEINE aus Abfällen oder tierischen Nebenprodukten gewonnenen Materialien verwendet werden

5.1 — Grenzwerte für Schwermetalle

5.5 — Grenzwerte für E. coli und Salmonella spp.

6 — Stabilität

7 — Physikalische Verunreinigungen

8 — Organische Substanz und Trockensubstanz

9 — Keimfähige Unkrautsamen und lebensfähiges Vermehrungsmaterial

10 — Pflanzenverträglichkeit

11 — Merkmale von Kultursubstraten

Unabhängig von Input/Output

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579

5.2 — PAK

Unabhängig von Input/Output

Repräsentative Mischprobe(n) aus 1 Charge nach EN 12579, einmal alle vier Jahre