Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 18/07/2022
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 5 - Beschluss 2014/312/EU

Artikel 5

Zu Verwaltungswecken erhalten „Innen- und Außenfarben und -lacke“ den Produktgruppenschlüssel „044“.