Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 18/07/2022
Änderungen
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Artikel 3 - Beschluss 2014/312/EU

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein Erzeugnis der Produktgruppe „Farben und Lacke“ im Sinne der Definition in Artikel 1 dieses Beschlusses und die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen sind im Anhang enthalten.