Artikel 1
Folgende Produkte sind nicht dieser Produktgruppe zuzurechnen:
Antifouling-Anstriche,
Schutzmittel für die Imprägnierung von Holz,
Beschichtungsstoffe für besondere industrielle und gewerbliche Anwendungen einschließlich hochbelastbarer Beschichtungsstoffe,
Farben, die in erster Linie für Fahrzeuge gedacht sind,
Produkte, deren wichtigste Funktion ist, keinen Film über einem Substrat zu bilden, z. B. Öle und Wachse,
Füllstoffe gemäß der Definition in EN ISO 4618,
Straßenmarkierungsfarben.
( 1 ) Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 87).