Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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ANHANG VIII - Delegierte Verordnung 2015/3

ANHANG VIII

Investorenberichte

Die Investorenberichte enthalten folgende Informationen:

a)

Performance des Vermögenswerts;

b)

ausführliche Zuordnung der Zahlungsströme;

c)

Liste aller Trigger der Transaktion und deren Status;

d)

Liste aller an einer Transaktion beteiligten Gegenparteien, deren Rolle und Ratings;

e)

Angaben zu den Geldmitteln, die vom Originator/Sponsor in die Transaktion eingebracht wurden, sowie zu sonstiger Unterstützung für die Transaktion, einschließlich Inanspruchnahme oder Nutzung von Liquiditäts- oder Kredithilfe sowie Unterstützung, die von Dritten bereitgestellt wird;

f)

Beträge, die garantierten Beteiligungsverträgen und sonstigen Bankkonten gutgeschrieben wurden;

g)

Angaben zu Swaps (z. B. Sätze, Zahlungen und Nominalwerte) und sonstige Absicherungsvereinbarungen für die Transaktion, einschließlich Buchung zugehöriger Sicherheiten;

h)

Begriffsbestimmungen für zentrale Begriffe (wie z. B. Zahlungsrückstände, Ausfälle und vorzeitige Rückzahlungen);

i)

LEI, ISIN und sonstige Wertpapier- oder Unternehmenskennungen des Emittenten und des strukturierten Finanzinstruments;

j)

Kontaktdaten des Unternehmens, das den Investorenbericht erstellt.