Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 7 - Delegierte Verordnung 449/2012

Artikel 7

Identität, Rechtsstellung und Kategorie der Ratings

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA:

a)

die in Anhang II dieser Verordnung aufgelisteten Informationen,

b)

einen Auszug aus dem einschlägigen Gewerbe- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis des Ortes der Erlangung der Rechtsfähigkeit und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Ratingagentur zum Datum der Antragstellung.