Artikel 7
Identität, Rechtsstellung und Kategorie der Ratings
Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA:
a) |
die in Anhang II dieser Verordnung aufgelisteten Informationen, |
b) |
einen Auszug aus dem einschlägigen Gewerbe- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis des Ortes der Erlangung der Rechtsfähigkeit und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Ratingagentur zum Datum der Antragstellung. |