Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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ANHANG V - Delegierte Verordnung 449/2012

ANHANG V

ANGABEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

(Artikel 12)

1.

Angabe der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans und anderer Gremien gemäß Artikel 12 Absatz 3:

Identität der Mitglieder

Gremium (Verwaltungsorgan, Aufsichtsorgan, Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss usw.) und Funktion (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Mitglied)

Gremien anderer Unternehmen, in denen die betreffende Person Mitglied ist, und Funktion

 

 

 

2.

Angabe der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gemäß Artikel 12 Absatz 3 und Nachweis ihrer Unabhängigkeit, wenn es sich um unabhängige Mitglieder handelt, sowie ihrer weitreichenden Kenntnisse und Erfahrungen mit den Märkten für strukturierte Finanzinstrumente auf leitender Ebene im Falle von Ratingagenturen, die beantragen, gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Ratings für strukturierte Finanzinstrumente abzugeben:

Identität der Mitglieder

Gremium (Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan)

Unabhängiges Mitglied (JA/NEIN) und, falls ja, Nachweis

Erfahrung mit strukturierten Finanzinstrumenten (JA/NEIN) und, falls ja, Nachweis

 

 

 

 

 

 

3.

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA eine Kopie folgender in Artikel 12 Absatz 4 genannter Unterlagen:

a)

die letzten drei Sitzungsberichte von Sitzungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans,

b)

die aktuellsten Sitzungsberichte von Sitzungen anderer Gremien wie des Vergütungs- oder Strategieausschusses und

c)

die letzten drei Stellungnahmen oder Berichte, die dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan von den unabhängigen Mitgliedern vorgelegt wurden.