Aktualisiert 05/02/2025
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ANHANG II - Delegierte Verordnung 449/2012

ANHANG II

ALLGEMEINE ANGABEN

(Artikel 7)

1.

Vollständiger Name

2.

Land der Niederlassung

3.

Eingetragener Geschäftssitz

4.

Rechtsstatus

5.

Hinsichtlich der Kontaktperson(en) für den Antrag:

a)

Name,

b)

Titel,

c)

Anschrift,

d)

E-Mail-Adresse,

e)

Telefonnummer.

6.

Hinsichtlich des Compliance-Beauftragten:

a)

Name,

b)

Titel,

c)

Anschrift,

d)

E-Mail-Adresse,

e)

Telefonnummer.

7.

Beschreibung der Geschäftstätigkeiten der Ratingagentur, einschließlich Nebendienstleistungen, und falls die Agentur eine oder mehrere Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen hat, der Geschäftstätigkeiten jeder Zweigniederlassung und jedes Tochterunternehmens.

8.

Angabe der in Artikel 5 genannten Ratingkategorien, für die die Ratingagentur eine Registrierung beantragt.

9.

Gegebenenfalls Angabe der geregelten Märkte, auf denen die Ratingagentur notiert.

10.

Finanzberichte:

a)

Angabe, ob die Ratingagentur ein geprüftes Unternehmen ist,

b)

wenn die Ratingagentur ein geprüftes Unternehmen ist, Name des externen Prüfers und nationale Registernummer des externen Prüfers,

c)

Datum, an dem das Geschäftsjahr endet.

11.

Anzahl der Beschäftigten (ohne Beschäftigte von Zweigniederlassungen) zum Datum der Antragstellung und jeweils bei Abschluss der letzten drei Geschäftsjahre, nach folgenden Kategorien:

a)

Zeitpersonal,

b)

Stammpersonal, das seit weniger als fünf Jahren beschäftigt ist,

c)

Stammpersonal, das seit fünf oder mehr Jahren beschäftigt ist.

12.

Hat eine Ratingagentur Zweigniederlassungen, für jede Zweigniederlassung Angabe von:

a)

vollständigem Namen,

b)

Rechtsform,

c)

Anschrift und

d)

Stärke von Zeitpersonal und Stammpersonal.

13.

Liste der Länder, aus denen die Ratingagentur Ratings übernehmen will.