Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 76 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 76

Tier-3-Basiseigenmittel — Liste der Eigenmittelbestandteile

Folgende Basiseigenmittelbestandteile gelten als Bestandteile, die die in Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG genannten Merkmale aufweisen, wobei die in Artikel 93 Absatz 2 genannten Merkmale berücksichtigt werden, und werden als Tier 3 eingestuft, sofern die folgenden Bestandteile sämtliche in Artikel 77 genannten Merkmale aufweisen:

(a) 

der Teil des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, die gemäß Kapitel VI Abschnitte 1 und 2 der Richtlinie 2009/138/EG bewertet werden, der die folgenden Bestandteile umfasst:

i) 

nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit;

ii) 

Vorzugsaktien und zugehöriges Emissionsagiokonto;

iii) 

ein Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche;

(b) 

nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG bewertet werden.