Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 75 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 75

Ergänzende Tier-2-Eigenmittel — Für die Einstufung maßgebliche Merkmale

Um als Tier 2 eingestuft zu werden, müssen die in Artikel 74 genannten ergänzenden Eigenmittelbestandteile, nachdem der Bestandteil eingefordert und eingezahlt wurde, die Merkmale eines gemäß den Artikeln 69 und 71 als Tier 1 eingestuften Basiseigenmittelbestandteils aufweisen.