Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 7 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 7

Der Bewertung zugrunde liegende Annahmen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bewerten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unter der Annahme der Unternehmensfortführung.