Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 32 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 32

Vertragliche Optionen und finanzielle Garantien

Bei der Berechnung des besten Schätzwerts berücksichtigen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Folgendes:

(a) 

alle in ihren Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen enthaltenen finanziellen Garantien und vertraglichen Optionen;

(b) 

alle Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsnehmer vertragliche Optionen wahrnehmen oder den Wert von finanziellen Garantien realisieren, beeinflussen könnten.