Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 29 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 29

Erwartete künftige Entwicklungen bei den externen Rahmenbedingungen

Bei der Berechnung des besten Schätzwerts werden erwartete künftige Entwicklungen berücksichtigt, die sich wesentlich auf die Zahlungszu- und -abflüsse auswirken, die zur Erfüllung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen während der gesamten Laufzeit erforderlich sind. In diesem Sinne umfassen künftige Entwicklungen demografische, rechtliche, medizinische, technologische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklungen einschließlich Inflation gemäß Artikel 78 Nummer 2 der Richtlinie 2009/138/EG.