Artikel 30
Ungewissheit der Zahlungsströme
Die bei der Berechnung des besten Schätzwerts zugrunde gelegte Zahlungsstrom-Projektion trägt explizit oder implizit allen Unsicherheiten bei den Zahlungsströmen Rechnung, einschließlich Folgender:
Ungewissheit über den Eintrittszeitpunkt, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse;
Ungewissheit über die Höhe der Versicherungsansprüche, einschließlich einer etwaigen Inflation, sowie über den für die Schadensregulierung und -vergütung benötigten Zeitraum;
Ungewissheit über die Höhe der in Artikel 78 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Aufwendungen;
Unsicherheit über die in Artikel 29 genannten erwarteten künftigen Entwicklungen, sofern praktikabel;
Ungewissheit über das Verhalten der Versicherungsnehmer;
wechselseitige Abhängigkeit zwischen zwei oder mehr Ursachen für Ungewissheit;
Abhängigkeit der Zahlungsströme von Gegebenheiten vor dem Zeitpunkt des Zahlungsstroms.