Artikel 181
Anwendung der Spread-Risikoszenarien auf Matching-Adjustment-Portfolios
Wenn Versicherungsunternehmen die Matching-Anpassung gemäß Artikel 77b der Richtlinie 2009/138/EG anwenden, führen sie die szenariobasierte Berechnung für das Spread-Risiko wie folgt durch:
die im zugeordneten Portfolio enthaltenen Vermögenswerte unterliegen einer unmittelbaren Wertminderung für das Spread-Risiko nach den Artikeln 176, 178 und 180;
die versicherungstechnischen Rückstellungen werden neu berechnet, um die Auswirkung der unmittelbaren Wertminderung des zugeordneten Vermögensportfolios auf die Höhe der Matching-Anpassung zu berücksichtigen. Insbesondere erhöht sich der grundlegende Spread um einen absoluten Betrag, der dem Produkt aus folgenden Faktoren entspricht:
der absoluten Ausweitung des Spreads, die nach Multiplikation mit der modifizierten Duration des relevanten Vermögensgegenstands den relevanten Risikofaktor stressi nach den Artikeln 176, 178 und 180 ergäbe;
einem Reduktionsfaktor in Abhängigkeit von der Bonität gemäß der folgenden Tabelle:
Bonitäts-einstufung |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Reduktionsfaktor |
45 % |
50 % |
60 % |
75 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Für Vermögenswerte in dem zugeordneten Portfolio, für die keine Bonitätsbewertung einer benannten ECAI verfügbar ist, sowie für qualifizierte Infrastrukturvermögenswerte und für qualifizierte Vermögenswerte von Infrastrukturunternehmen, die eine Bonitätseinstufung von 3 erhalten haben, entspricht der Reduktionsfaktor 100 %.