Aktualisiert 30/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/04/2021
Änderungen
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Artikel 48 - Inkrafttreten

Artikel 48

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.