ANHANG VIII
INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEH SIND
I. Zusammenfassung
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt enthält eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a.
II. Informationen über den Emittenten
Informationen über das Unternehmen, das die Wertpapiere emittiert, einschließlich des Ortes, an dem der Emittent registriert ist, seiner Registrierungsnummer und seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, Rechtsordnung, unter der es tätig ist, des Landes seiner Gründung; der Anschrift und Telefonnummer seines eingetragenen Sitzes (oder Hauptort der Geschäftstätigkeit, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch) und gegebenenfalls seiner Website, mit einer Erklärung, dass die Angaben auf der Website nicht Teil des EU-Wachstumsemissionsprospekts sind, sofern diese Angaben nicht mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekts aufgenommen wurden.
Jüngste Ereignisse, die für den Emittenten eine besondere Bedeutung haben und die in hohem Maße für eine Bewertung der Solvenz des Emittenten relevant sind.
Gegebenenfalls Ratings, die für den Emittenten in dessen Auftrag oder in Zusammenarbeit mit ihm beim Ratingverfahren erstellt wurden.
III. Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde
A. Verantwortlichkeitserklärung
Informationen über die Personen, die für die Erstellung des EU-Wachstumsemissionsprospekts verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.
Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:
Namen,
Geschäftsadresse,
Qualifikationen und
(falls vorhanden) das wesentliche Interesse am Emittenten.
B. Erklärung zur zuständigen Behörde
In der Erklärung ist anzugeben, welche zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt gebilligt hat, und darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Wertpapiere, auf die sich der EU-Wachstumsemissionsprospekt bezieht, darstellt, dass die zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt nur als die in dieser Verordnung festgelegten Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllend gebilligt hat, und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt nach Artikel 15a erstellt wurde.
IV. Risikofaktoren
Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.
Die Risiken werden durch den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts bestätigt.
V. Wachstumsstrategie und Überblick über die Geschäftstätigkeit
Kurze Beschreibung der Geschäftsstrategie des Emittenten, einschließlich des Wachstumspotenzials.
Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten, einschließlich
der wichtigsten Arten der vertriebenen Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen,
der Angabe etwaiger wichtiger neuer Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten,
der wichtigsten Märkte, auf denen der Emittent tätig ist.
VI. Organisationsstruktur
Ist der Emittent Teil einer Gruppe und sofern noch nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt bereits vorgelegt und für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt nötig, ein Diagramm der Organisationsstruktur.
VII. Unternehmensführung
Kurze Beschreibung der Arbeitsweise des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats und der Unternehmensführung.
Angabe des Namens und der Geschäftsanschrift folgender Personen sowie Angabe ihrer Stellung beim Emittenten und der wichtigsten Tätigkeiten, die sie neben der Tätigkeit beim Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind:
Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans,
persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
VIII. Finanzinformationen
Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Wachstumsemissionsprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.
Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erstellt werden.
Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Wachstumsemissionsprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen werden:
eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,
eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.
Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.
Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.
IX. Angaben zum Wertpapierangebot oder zur Zulassung zum Handel
Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl angebotener Wertpapiere, den Betrag der Emission bzw. des Angebots und die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.
Informationen darüber, wo Anleger die Wertpapiere zeichnen können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Wertpapiere.
Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen, und Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission ohne feste Zusage oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren. Angabe der wesentlichen Merkmale der Vereinbarungen, einschließlich der Quoten. Wird die Emission nicht zur Gänze übernommen, ist eine Erklärung zum verbleibenden Teil einzufügen. Angabe des Gesamtbetrags der Übernahmeprovision und der Platzierungsprovision.
Gegebenenfalls Angabe desjenigen KMU-Wachstumsmarkts oder MTF, an dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden.
Gegebenenfalls Angaben zu den Unternehmen, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der Hauptbedingungen ihrer Zusage.
X. Wesentliche Information über die Wertpapiere
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, vorzusehen, dass die wesentlichen Informationen über die Wertpapiere Folgendes umfassen:
die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),
die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, der Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaige Beschränkungen dieser Rechte,
der Preis zu dem die Wertpapiere angeboten werden werden oder, falls der Preis nicht bekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2017/1129 und des Verfahrens für seine Offenlegung,
Informationen in Bezug auf Zinsaufwendungen oder eine Beschreibung des Basiswerts, einschließlich der bei der Verbindung von Basiswert und Zinssatz angewandten Methode, und Angabe, wo Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und seine Volatilität eingeholt werden können,
Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen Aktien,
Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und
gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.
XI. Gründe für das Angebot, Verwendung der Erlöse und gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen
Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke.
Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben. Ferner müssen Angaben zur Verwendung der Erlöse gemacht werden, insbesondere, wenn sie außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit zum Erwerb von Aktiva verwendet, zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.
Gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen gemäß dem Schema, das in dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten delegierten Rechtsakt näher ausgeführt wird, unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g.
XII. Interessenkonflikte
Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, und Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.
XIII. Verfügbare Dokumente
Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Wachstumsemissionsprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:
die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,
sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Wachstumsemissionsprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.
Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.