Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 04/12/2024
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ANHANG III - Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung)

ANHANG III

WERTPAPIERBESCHREIBUNG

I.   Zweck, verantwortliche Personen, Informationen Dritter, Sachverständigenberichte und Billigung durch die zuständige Behörde

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über diejenigen Personen zu liefern, die für den Inhalt der Wertpapierbeschreibung verantwortlich sind, und den Anlegern Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der im Prospekt offengelegten Informationen zu verschaffen. Zusätzlich enthält dieser Abschnitt Informationen über die Interessen der am Angebot beteiligten Personen sowie die Gründe für das Angebot, die Verwendung der Erlöse und die Kosten des Angebots. Außerdem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Rechtsgrundlage des Prospekts und dessen Billigung durch die zuständige Behörde.

II.   Erklärung zum Geschäftskapital (nur Dividendenwerte)

Dieser Abschnitt soll Informationen über den Geschäftskapitalbedarf des Emittenten liefern.

III.   Risikofaktoren

Zweck dieses Abschnitts ist die Beschreibung der Hauptrisiken, die für die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zuzulassenden Wertpapiere spezifisch sind.

IV.   Modalitäten und Bedingungen der Wertpapiere

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung der Modalitäten und der Bedingungen der Wertpapiere und der Bereitstellung einer detaillierten Beschreibung ihrer Merkmale.

Diese Informationen umfassen gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 genannten Informationen.

V.   Einzelheiten zum Wertpapierangebot/zur Zulassung zum Handel

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über das Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder einem MTF bereitzustellen, die unter anderem den endgültigen Emissionskurs und das endgültige Emissionsvolumen (entweder als Anzahl von Wertpapieren oder als aggregierter Nominalbetrag) des Angebots, die Gründe für das Angebot, den Plan für den Vertrieb der Wertpapiere, die Verwendung der Erlöse des Angebots und die Kosten der Emission und des Angebots, und die Verwässerung (nur für Dividendenwerte) umfassen.

VI.   ESG-bezogene Informationen (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht, soweit zutreffend, in der Darlegung ESG-bezogener Informationen im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g genannten delegierten Rechtsakt.

VII.   Informationen über den Garantiegeber (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über den Garantiegeber der Wertpapiere bereitzustellen, die unter anderem die wesentlichen Informationen über die Garantie, die für die Wertpapiere gestellt wird, und die für den Garantiegeber spezifischen Risikofaktoren und Finanzinformationen umfassen.

VIII.   Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere bereitzustellen.

IX.   Informationen über die Zustimmung (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Zustimmung bereitzustellen, wenn der Emittent oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortliche Person dieser Nutzung nach Artikel 5 Absatz 1 zustimmt.