Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 04/12/2024
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ANHANG VII - Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung)

ANHANG VII

INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSEMISSIONSPROSPEKTFÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND

I.   Zusammenfassung

Der EU-Wachstumsemissionsprospekt muss eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten.

II.   Informationen über den Emittenten

Informationen über das Unternehmen, das die Aktien emittiert, einschließlich des Ortes, an dem der Emittent registriert ist, seiner Registrierungsnummer und seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, Rechtsordnung, unter der es tätig ist, des Landes seiner Gründung; der Anschrift und Telefonnummer seines eingetragenen Sitzes (oder Hauptort der Geschäftstätigkeit, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch) und gegebenenfalls seiner Website, mit einer Erklärung, dass die Angaben auf der Website nicht Teil des EU-Wachstumsemissionsprospekts sind, sofern diese Angaben nicht mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen wurden.

III.   Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde

A.   Verantwortlichkeitserklärung

Informationen über die Personen, die für die Erstellung des EU-Wachstumsemissionsprospekts verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.

Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:

i) 

Namen,

ii) 

Geschäftsanschrift,

iii) 

Qualifikationen und

iv) 

(falls vorhanden) das wesentliche Interesse am Emittenten.

B.   Erklärung zur zuständigen Behörde

In der Erklärung ist anzugeben, welche zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt gebilligt hat, und darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Aktien, auf die sich der EU-Wachstumsemissionsprospekt bezieht, darstellt, dass die zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt nur als die in dieser Verordnung festgelegten Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllend gebilligt hat, und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt nach Artikel 15a erstellt wurde.

IV.   Risikofaktoren

Die Risiken werden durch den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts bestätigt.

Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen Aktien in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.

V.   Wachstumsstrategie und Überblick über die Geschäftstätigkeit

A.   Wachstumsstrategie und -ziele

Beschreibung der Geschäftsstrategie, einschließlich des Wachstumspotenzials und der Erwartungen für die Zukunft, sowie der strategischen Ziele des Emittenten (sowohl in finanzieller als auch in einer etwaigen nichtfinanziellen Hinsicht). In dieser Beschreibung sind auch die zukünftigen Herausforderungen und die Aussichten des Emittenten zu berücksichtigen.

B.   Haupttätigkeiten und wichtigste Märkte

Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten, einschließlich a) der wichtigsten Arten der vertriebenen Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen, b) Angaben etwaiger wichtiger neuer Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die seit der Veröffentlichung des letzten geprüften Abschlusses eingeführt wurden. Beschreibung der wichtigsten Märkte, auf denen der Emittent tätig ist, einschließlich Marktwachstum, Trends und Wettbewerbslage.

C.   Investitionen

Sofern nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthalten, eine Beschreibung (einschließlich des Betrags) der wesentlichen Investitionen seit dem Ende des von den in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommenen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums bis zum Datum des EU-Wachstumsemissionsprospekts und gegebenenfalls eine Beschreibung aller wesentlichen laufenden oder bereits fest zugesagten Investitionen des Emittenten.

D.   Gewinnprognosen und -schätzungen

Hat ein Emittent eine nach wie vor ausstehende und gültige Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht, ist diese Prognose oder Schätzung in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufzunehmen.

Wurde eine Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht und ist diese nach wie vor ausstehend, jedoch nicht mehr gültig, ist eine entsprechende Erklärung mit einer Erläuterung abzugeben, warum diese Prognose oder Schätzung nicht mehr gültig ist.

VI.   Organisationsstruktur

Ist der Emittent Teil einer Gruppe und sofern noch nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt bereits vorgelegt und für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt nötig, ein Diagramm der Organisationsstruktur.

VII.   Unternehmensführung

Folgende Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans, sämtlichen Mitgliedern der oberen Führungsebene, die für die Feststellung, ob der Emittent über die für die Führung seiner Geschäfte erforderliche Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt, relevant sind, und im Falle einer Kommanditgesellschaft auf Aktien folgende einschlägigen Informationen über die persönlich haftenden Gesellschafter:

i) 

Namen und Geschäftsanschriften folgender Personen sowie Angabe ihrer Stellung beim Emittenten, ihrer einschlägigen Führungskompetenzen und -erfahrungen und der wichtigsten Tätigkeiten, die sie neben der Tätigkeit beim Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind,

ii) 

Angaben zur Art etwaiger verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen diesen Personen,

iii) 

Angaben — zumindest für die letzten fünf Jahre — zu etwaigen Verurteilungen wegen betrügerischer Handlungen und Angaben zu etwaigen öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf die genannten Personen vonseiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) und Angabe des Umstands, ob diese Personen jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft im Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen wurden. Liegen keine der genannten Umstände vor, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.

VIII.   Finanzinformationen

Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Wachstumsemissionsprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.

Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erstellt werden.

Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Wachstumsemissionsprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen werden:

i) 

eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,

ii) 

eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.

Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.

Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.

Falls vorhanden, sind auch Pro-forma-Informationen beizufügen.

IX.   Lagebericht, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nur für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung ab 200 000 000 EUR)

Der in den Kapiteln 5 und 6 der Richtlinie 2013/34/EU genannte Lagebericht für die Zeiträume, auf die sich die historischen Finanzinformationen beziehen, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufzunehmen, alternativ sind die darin enthaltenen Informationen in den genannten Prospekt einzubeziehen.

Diese Anforderung gilt nur für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung ab 200 000 000 EUR.

X.   Dividendenpolitik

Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.

XI.   Angaben zum Wertpapierangebot oder zur Zulassung zum Handel

Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl angebotener Aktien, den Betrag der Emission bzw. des Angebots, die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und das Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorkaufsrechts. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.

Informationen darüber, wo Anleger die Aktien zeichnen oder ihr Vorkaufsrecht ausüben können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Aktien.

Soweit dem Emittenten bekannt, sind Informationen darüber bereitzustellen, ob Großaktionäre oder Mitglieder der Geschäftsführungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgane des Emittenten beabsichtigen, das Angebot zu zeichnen, oder ob eine Person eine Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots beabsichtigt.

Alle festen Zusagen zur Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots und alle wesentlichen Merkmale der Übernahme- und Platzierungsvereinbarungen sind vorzulegen, einschließlich Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren, und der Quoten.

Gegebenenfalls Angabe desjenigen KMU-Wachstumsmarkts oder MTF, an dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden.

Gegebenenfalls Angaben zu den Unternehmen, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der Hauptbedingungen ihrer Zusage.

XII.   Wesentliche Information über die Aktien

Bereitstellung der folgenden wesentlichen Informationen über die öffentlich angebotenen Aktien:

i) 

Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen Aktien,

ii) 

die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),

iii) 

der mit den Aktien verbundenen Rechte, der Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaiger Beschränkungen dieser Rechte,

iv) 

gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Informationen,

v) 

der Preis zu dem die Aktien angeboten werden werden oder, falls der Preis unbekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der vorliegenden Verordnung und des Verfahrens für seine Offenlegung,

vi) 

Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und

vii) 

gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.

XIII.   Gründe für das Angebot und Verwendung der Erlöse

Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke.

Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben. Ferner müssen Angaben zur Verwendung der Erlöse gemacht werden, insbesondere, wenn sie außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit zum Erwerb von Aktiva verwendet, zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.

Erläuterung, wie die Erlöse aus dem Angebot der Geschäftsstrategie und den strategischen Zielen entsprechen.

XIV.   Erklärung zum Geschäftskapital

Erklärung des Emittenten, dass das Geschäftskapital seiner Meinung nach die derzeitigen Anforderungen des Emittenten deckt, oder wie der Emittent andernfalls das erforderliche zusätzliche Geschäftskapital zu beschaffen gedenkt.

XV.   Interessenkonflikte

Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, und Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.

XVI.   Verwässerung und Aktienbesitz nach der Emission

Darstellung eines Vergleichs der Beteiligung am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen, und getrennt davon unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben.

XVII.   Verfügbare Dokumente

Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.

Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Wachstumsemissionsprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:

i) 

die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,

ii) 

sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Wachstumsemissionsprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.