ANHANG I
DER PROSPEKT
I. Zusammenfassung
II. Zweck, verantwortliche Personen, Informationen Dritter, Sachverständigenberichte und Billigung durch die zuständige Behörde
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Personen zu liefern, die für den Inhalt des Prospekts verantwortlich sind, und den Anlegern Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der im Prospekt offengelegten Informationen zu verschaffen. Zusätzlich enthält dieser Abschnitt Informationen über die Interessen der am Angebot beteiligten Personen sowie die Gründe für das Angebot, die Verwendung der Erlöse und die Kosten des Angebots. Außerdem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Rechtsgrundlage des Prospekts und dessen Billigung durch die zuständige Behörde.
III. Strategie, Leistungsfähigkeit und Unternehmensumfeld
Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Offenlegung von Informationen über die Identität des Emittenten, sein Unternehmen, seine Strategie und seine Ziele. Anleger sollten ein klares Verständnis der Tätigkeiten des Emittenten und der Haupttrends, die seine Leistungsfähigkeit, seine Organisationsstruktur und seine wesentlichen Investitionen beeinflussen, besitzen. Gegebenenfalls legt der Emittent in diesem Abschnitt Prognosen oder Schätzungen seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit offen.
IV. Lagebericht, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nur Dividendenwerte)
Zweck dieses Abschnitts ist es, die Lageberichte und konsolidierten Lageberichte nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/109/EG, falls zutreffend, und nach Kapitel 5 und 6 der Richtlinie 2013/34/EU für die von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeiträume, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, entweder mittels Verweis einzubeziehen oder die darin enthaltenen Informationen aufzunehmen.
V. Erklärung zum Geschäftskapital (nur Dividendenwerte)
Dieser Abschnitt soll Informationen über den Geschäftskapitalbedarf des Emittenten liefern.
VI. Risikofaktoren
Zweck dieses Abschnitts ist die Beschreibung der Hauptrisiken, mit denen der Emittent konfrontiert ist, und deren Auswirkungen auf die künftige Leistungsfähigkeit des Emittenten sowie der Hauptrisiken, die für die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zuzulassenden Wertpapiere spezifisch sind.
VII. Modalitäten und Bedingungen der Wertpapiere
Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung der Modalitäten und der Bedingungen der Wertpapiere und der Bereitstellung einer detaillierten Beschreibung ihrer Merkmale.
Diese Informationen umfassen gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 18 ) genannten Informationen.
VIII. Einzelheiten zum Wertpapierangebot/zur Zulassung zum Handel
Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung spezifischer Informationen über das Wertpapierangebot, den Vertriebs- und Zuteilungsplan und von Angaben zur Preisfestsetzung. Außerdem werden Informationen über die Platzierung der Wertpapiere, etwaige Übernahmevereinbarungen und Vereinbarungen hinsichtlich der Zulassung zum Handel bereitgestellt. Zusätzlich enthält der Abschnitt Informationen über die Personen, die Wertpapiere verkaufen, und die Verwässerung in Bezug auf existierende Aktionäre.
IX. ESG-bezogene Informationen (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)
Der Zweck dieses Abschnitts besteht, falls zutreffend, in der Darlegung ESG-bezogener Informationen im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g genannten delegierten Rechtsakt.
X. Unternehmensführung
In diesem Abschnitt werden die Verwaltung des Emittenten und die Rolle der an der Leitung des Unternehmens beteiligten Personen erläutert. Bei Dividendenwerten werden außerdem Informationen über den Hintergrund der Mitglieder der oberen Führungsebene, ihre Vergütung und deren potenziellen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Emittenten bereitgestellt.
XI. Finanzinformationen
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, festzulegen, welche Jahresabschlüsse über die letzten zwei Geschäftsjahre (für Dividendenwerte) oder über das letzte Geschäftsjahr (für Nichtdividendenwerte) oder den gegebenenfalls kürzeren Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie welche anderen Finanzinformationen das Dokument enthalten muss. Die für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses anzuwendenden Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsgrundsätze richten sich nach den internationalen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards.
Konsolidierter Abschluss und sonstige Finanzinformationen
Signifikante Änderungen
XII. Informationen über Anteilseigner und Wertpapierinhaber
Dieser Abschnitt enthält Informationen über die Hauptanteilseigner, mögliche Interessenkonflikte zwischen der oberen Führungsebene und dem Emittenten, das Aktienkapital des Emittenten sowie Informationen über Geschäfte mit verbundenen Parteien, Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren und wesentliche Verträge.
XIII. Dividendenpolitik (nur Dividendenwerte)
Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.
XIV. Informationen über den Garantiegeber (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über den Garantiegeber der Wertpapiere bereitzustellen, die unter anderem die wesentlichen Informationen über die Garantie, die für die Wertpapiere gestellt wird, und die für den Garantiegeber spezifischen Risikofaktoren und Finanzinformationen umfassen.
XV. Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere (falls zutreffend)
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere bereitzustellen.
XVI. Informationen über die Zustimmung (falls zutreffend)
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Zustimmung bereitzustellen, wenn der Emittent oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortliche Person dieser Nutzung nach Artikel 5 Absatz 1 zustimmt.
XVII. Verfügbare Dokumente
Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Dokumente, die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen müssen, und die Website, auf der sie eingesehen werden können, bereitzustellen.
( 11 ) Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen (ABl. L, 2024/2810, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2810/oj).