Artikel 6
Anforderungen an den Kontrollrahmen
Der Kontrollrahmen umfasst:
Steuerung operationeller Risiken,
angemessene und wirksame Pläne für die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Notfallbewältigung,
vorhandene Notfallverfahren für den Fall von Störungen im Prozess der Bereitstellung des Referenzwerts.
Ein Administrator muss Maßnahmen zur
Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskodex im Sinne des Artikels 15 und der Erfüllung der geltenden Standards für Eingabedaten durch die Kontributoren treffen,
Überwachung der Eingabedaten, nach Möglichkeit einschließlich der Überwachung der Eingabedaten vor der Referenzwert-Veröffentlichung und der Validierung der Eingabedaten nach der Veröffentlichung, treffen, um Fehler und Anomalien zu ermitteln.
( 12 ) Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1).