Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 22 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 22

Wirtschaftliche Erfordernisse des Marktes

Die Mitgliedstaaten dürfen nicht vorschreiben, dass der Zulassungsantrag nach Maßgabe der wirtschaftlichen Erfordernisse des Marktes zu prüfen ist.