Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2024/1505

Artikel 6

Kommunikation zwischen der federführenden Überwachungsbehörde und kritischen IKT-Drittdienstleistern

Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen den Europäischen Aufsichtsbehörden und kritischen IKT-Drittdienstleistern auf elektronischem Wege.