Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 19/06/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
30/05/2024
Delegierte Verordnung 2024/1505 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2024/1505

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1505 der Kommission vom 22. Februar 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Höhe der von der federführenden Überwachungsbehörde bei kritischen IKT-Drittdienstleistern zu erhebenden Überwachungsgebühren und der Art und Weise der Entrichtung dieser Gebühren

ErwägungsgründeArtikel 1 - Schätzung der Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörden für die Durchführung ihrer ÜberwachungsaufgabenArtikel 2 - Bei der Berechnung der Überwachungsgebühren zugrunde zu legender Umsatz von kritischen IKT-DrittdienstleisternArtikel 3 - Berechnung der ÜberwachungsgebührenArtikel 4 - Überwachungsgebühren im Jahr der Einstufung als kritisch und Anträge auf freiwillige BeteiligungArtikel 5 - Entrichtung der ÜberwachungsgebührenArtikel 6 - Kommunikation zwischen der federführenden Überwachungsbehörde und kritischen IKT-DrittdienstleisternArtikel 7 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn