Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 5 - Delegierte Verordnung 2022/25

Artikel 5

Methoden zur Messung von ASA

Für die Zwecke von Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/2033 wird in die Messung des täglichen Gesamtwerts der ASA der Wert aller ASA einbezogen, die gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards zum beizulegenden Zeitwert berechnet werden. Ausgenommen sind die in Artikel 4 dieser Verordnung genannten CMH.