Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 1 - Methoden zur Messung der K-Faktoren für Kundenrisiken im Falle von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten, die unter Rückgriff auf vertraglich gebundene Vermittler erbracht bzw. ausgeübt werden

Artikel 1

Methoden zur Messung der K-Faktoren für Kundenrisiken im Falle von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten, die unter Rückgriff auf vertraglich gebundene Vermittler erbracht bzw. ausgeübt werden

Für die Zwecke der Messung ihrer K-Faktoren für Kundenrisiken („Risk-to-Client“, RtC) gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2019/2033 bezieht eine Wertpapierfirma in die in den Artikeln 17, 18, 19 bzw. 20 jener Verordnung genannten AUM, CMH, ASA und COH alle Beträge ein, die sich auf die Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten der Wertpapierfirma beziehen, die von vertraglich gebundenen Vermittlern erbracht werden, die registriert sind, um in ihrem Namen zu handeln.