Artikel 4
Methoden zur Messung von CMH
Für die Zwecke von Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfolgt die Messung von CMH auf Grundlage der folgenden Elemente:
a) |
der Bilanzen, die die Wertpapierfirma für ihre internen Abgleiche verwendet; |
b) |
der in den Rechnungslegungsunterlagen der Wertpapierfirma enthaltenen Werte. |