Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 20/09/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
31/08/2023
Delegierte Verordnung 2023/1668 veröffentlicht im ABl.
21/07/2022
EBA/RTS/2022/07
Finaler Entwurf veröffentlicht
18/11/2021
EBA/CP/2021/34
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/1668

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1668 der Kommission vom 25. Mai 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Messung von Risiken oder Risikokomponenten, die durch die in den Teilen 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, und der qualitativen Richtwerte für die Höhe der zusätzlichen Eigenmittel (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Risiko einer ungeordneten AbwicklungArtikel 2 - Wesentliche Risiken oder Risikokomponenten, die durch die in Teil 3 Titel II der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegte K-Faktor-Anforderung nicht oder nicht vollständig abgedeckt sindArtikel 3 - Wesentliche Risiken oder Risikokomponenten, die durch die in den Teilen 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Eigenmittelanforderungen nicht abgedeckt sindArtikel 4 - Durch die in den Teilen 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht vollständig abgedeckte wesentliche Risiken insgesamtArtikel 5 - Allgemeine qualitative Richtwerte für die Bestimmung der zusätzlichen EigenmittelanforderungArtikel 6 - Qualitative RichtwerteArtikel 7 - Inkrafttreten