Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 03/09/2020
Änderungen
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Artikel 6 - Durchführungsverordnung 2020/1225

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.