Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 03/09/2020
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG I

ANHANG I

Feldformate



SYMBOL

DATENTYP

DEFINITION

{ALPHANUM-n}

Bis zu n alphanumerische Zeichen

Freitextfeld. Eingabe im ASCII-Format (in Großbuchstaben ohne Akzentzeichen).

{COUNTRYCODE_2}

2 alphanumerische Zeichen

Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode in ISO 3166-1. Eingabe im ASCII-Format (in Großbuchstaben ohne Akzentzeichen).

{CURRENCYCODE_3}

3 alphanumerische Zeichen

Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungsabkürzungen in ISO 4217. Eingabe im ASCII-Format (in Großbuchstaben ohne Akzentzeichen).

{YEAR}

Jahresangabe nach ISO 8601

Jahreszahl wie folgt angeben: JJJJ

{DATEFORMAT}

Datumsangabe nach ISO 8601

Daten wie folgt angeben: JJJJ-MM-TT

{MONETARY}

0-18 Stellen, von denen bis zu 5 Nachkommastellen sein können

Anzahl von Geldeinheiten, die in einer Währung ausgedrückt sind, wobei die Währungseinheit eindeutig identifizierbar ist und ISO 4217 entspricht.

{NUMERIC}

0-18 Stellen, von denen bis zu 5 Nachkommastellen sein können

Bis zu 18 numerische Zeichen mit bis zu fünf Dezimalstellen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen gezählt. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

{INTEGER-n}

Ganze Zahl bis maximal n

Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte.

{Y/N}

1 alphanumerisches Zeichen

„ja“— Y

„nein“— N

{ISIN}

12 alphanumerische Zeichen

ISIN-Code nach ISO 6166

{LEI}

20 alphanumerische Zeichen

Rechtsträgerkennung nach ISO 17442

{LIST}

 

In der jeweiligen Feldbeschreibung genannte Angabe

{NUTS}

5 alphanumerische Zeichen

Bezieht sich auf die von Eurostat geführte Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Angaben sind auf NUTS-3-Ebene bereitzustellen. http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/

{NACE}

7 alphanumerische Zeichen

Bezieht sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) festgelegte statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union, auf die über die in diesem Kasten angegebene Webseite zugegriffen werden kann.

Für jeden Wirtschaftszweig sind die Angaben auf der detailliertesten Stufe zu machen (anzugeben ist also der vollständige, samt Dezimalen aus 6 oder 7 Zeichen bestehende Code). http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/nace_all.html

{PERCENTAGE}

0-11 Stellen, von denen bis zu 10 Nachkommastellen sein können

Der Satz wird in Prozent, d. h. in Hundertsteln ausgedrückt: folglich sind 0,7 sieben Zehntel eines Prozents und 7,0 sieben Prozent.

{TELEPHONE}

Ein „+“ gefolgt von der Ländervorwahl (zwischen einem und drei Zeichen), einem „-“ und anschließend daran einer beliebigen Zahlenkombination, „( “, “ )“, „+“ und „-“(maximal 30 Zeichen).

Angabe, die die Ermittlung einer von den Telekomdiensten zugewiesenen Telefonnummer ermöglicht.

{ESA}

7 alphanumerische Zeichen

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 unter Verwendung der Codes, die in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission (2) festgelegt sind. http://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/Annexes/nasa_10_f_esms_an1.pdf

{WATCHLIST}

2 alphanumerische Zeichen

Der in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 festgelegte Servicer-Watchlist-Code.

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(2)   

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (siehe Seite … dieses Amtsblatts).