Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 10 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 10

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab diesem Datum.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Februar 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN