Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 7 - Meldung verdächtiger Eingabedaten

Artikel 7

Meldung verdächtiger Eingabedaten

(1)   Der Verhaltenskodex verpflichtet einen Kontributor zur Festlegung und Dokumentierung interner Verfahren, die dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter alle verdächtigen Eingabedaten an die Compliance-Funktion — sofern vorhanden — und die Geschäftsleitung des Kontributors melden.

(2)   Im Verhaltenskodex wird festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Kontributor verdächtige Eingabedaten beim Administrator melden muss, und bestimmt, auf welche Verfahren und welches Kommunikationsmittel der Kontributor zurückgreifen muss, um den Administrator zu kontaktieren.