Artikel 1
Beschreibung der Eingabedaten
In dem vom Administrator nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 auszuarbeitenden Verhaltenskodex (im Folgenden „Verhaltenskodex“) werden im Hinblick auf die bereitzustellenden Eingabedaten zumindest die folgenden Punkte beschrieben und die diesbezüglichen Anforderungen dargelegt:
a) |
Art oder Arten der bereitzustellenden Eingabedaten; |
b) |
Standards, die in Bezug auf Qualität und Genauigkeit der Eingabedaten verlangt werden und einzuhalten sind; |
c) |
Mindestmenge der bereitzustellenden Eingabedaten; |
d) |
gegebenenfalls die Rangfolge, in der die verschiedenen Arten von Eingabedaten beizutragen sind; |
e) |
Format, in dem die Eingabedaten bereitzustellen sind; |
f) |
Häufigkeit der Bereitstellung der Eingabedaten; |
g) |
Zeitplan für die Bereitstellung der Eingabedaten; |
h) |
gegebenenfalls die Verfahren, über die jeder Kontributor verfügen muss, um Anpassungen an den Eingabedaten vorzunehmen und Eingabedaten zu standardisieren. |