Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 1 - Beschreibung der Eingabedaten

Artikel 1

Beschreibung der Eingabedaten

In dem vom Administrator nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 auszuarbeitenden Verhaltenskodex (im Folgenden „Verhaltenskodex“) werden im Hinblick auf die bereitzustellenden Eingabedaten zumindest die folgenden Punkte beschrieben und die diesbezüglichen Anforderungen dargelegt:

a)

Art oder Arten der bereitzustellenden Eingabedaten;

b)

Standards, die in Bezug auf Qualität und Genauigkeit der Eingabedaten verlangt werden und einzuhalten sind;

c)

Mindestmenge der bereitzustellenden Eingabedaten;

d)

gegebenenfalls die Rangfolge, in der die verschiedenen Arten von Eingabedaten beizutragen sind;

e)

Format, in dem die Eingabedaten bereitzustellen sind;

f)

Häufigkeit der Bereitstellung der Eingabedaten;

g)

Zeitplan für die Bereitstellung der Eingabedaten;

h)

gegebenenfalls die Verfahren, über die jeder Kontributor verfügen muss, um Anpassungen an den Eingabedaten vorzunehmen und Eingabedaten zu standardisieren.